Kryptosteuern in Österreich

Hinweis: Bitte beachte, dass Bitpanda keine Steuer-, Rechts- oder buchhalterische Beratung anbietet. Dieser Artikel wurde lediglich für informative Zwecke aufbereitet und zielt nicht darauf ab, Steuer-, Rechts- oder buchhalterische Beratung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollten sich Nutzer auch nicht auf die in diesem Artikel bereitgestellten Information verlassen. Bitpanda empfiehlt, stets einen Steuer- bzw. Finanzberater zu Rate zu ziehen. Bitpanda selbst stellt keine Steuerberatung zur Verfügung, in den Abschnitten Verlauf auf Bitpanda findest du jedoch Steuerlösungen von Drittparteien. Für spezifische Steuerfragen wende dich bitte immer an einen Finanz- oder Steuerberater.

Steuersatz und steuerpflichtige Ereignisse 

Am 1. März 2022 trat in Österreich ein überarbeitetes Krypto-Steuergesetz in Kraft, das weitreichende Änderungen mit sich brachte, insbesondere im Bezug darauf, welche Facetten des Kryptotradings laut österreichischem Recht als steuerpflichtige Ereignisse gelten. Kryptowährungen werden seitdem als Kapitalvermögen behandelt, wodurch sie nach § 27a Abs. 1 EStG einem Sondersteuersatz von 27,5% unterliegen. Diese Regelung gilt für alle Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 erworben wurden. Die Steuerreform betrifft auch Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 erworben wurden, jedoch entweder zu laufenden Einkünften nach § 27b Abs. 2 EStG geführt haben oder zu Kryptowährungen gehören, die im Rahmen von Staking, Airdrops, Belohnungen oder Hard Forks bezogen wurden (§ 27b Abs. 2 Satz 2 EStG). 

Wenn du deine Kryptowährungen mit Gewinn verkaufst, müssen deine so erwirtschafteten Kapitalerträge versteuert werden. Dies betrifft:

  • Erwirtschaftete Erträge durch das Eintauschen von Kryptowährungen gegen Euro oder andere Währungen, die als gesetzliche Zahlungsmittel gelten
  • Erwirtschaftete Erträge durch das Eintauschen von Kryptowährungen gegen andere nicht-Krypto-Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen, wie etwa Zahlungen im Supermarkt oder Frisörsalon mit Krypto

Weitere Informationen zur Versteuerung von Kapitalgewinnen durch Kryptowährungen können im Abschnitt 27b des EStG (österreichischen Einkommensteuergesetz) und der offiziellen Webseite des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen nachgelesen werden.

Bitpanda Staking und Bitpanda Airdrops

Bitpanda Staking und Bitpanda Airdrops stellen zunächst kein Einkommen dar und unterliegen daher zum Zeitpunkt des Erhalts keiner Besteuerung. Im Falle einer späteren Liquidation wird jedoch der gesamte Wert der so erhaltenen Kryptowährungen mit einem Sondersteuersatz von 27,5% besteuert, da keine Anschaffungskosten vorliegen, mit denen die Kapitalgewinne verrechnet werden könnten.

Tipp: Ausführliche Informationen zu Bitpanda Staking können in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anhang II - Staking) nachgelesen werden.

Nicht steuerpflichtige Services auf Bitpanda

Die folgenden Aktivitäten auf Bitpanda sind derzeit für unter das österreichische Steuerrecht fallende Nutzer nicht steuerpflichtig:

  • Kauf von Krypto mit Fiatwährungen
  • Das Halten von Krypto, ohne dass Bestände verkauft werden
  • Das Bewegen von Krypto zwischen verschiedenen Wallets
  • Das Traden von Krypto zu Krypto

Bitpanda Swaps und Index-Rebalancing

Auch Bitpanda Swap gilt derzeit als Krypto-zu-Krypto-Trading und ist daher in Österreich nicht steuerpflichtig. Da das BMF (das österreichische Bundesministerium für Finanzen) derzeit an einer umfangreicheren Krypto-Gesetzgebung arbeitet, könnten sich die in diesem Artikel enthaltenen Informationen vielleicht schon bald wieder ändern.

Die Neugewichtung unserer Bitpanda Krypto-Indizes wird als Krypto-zu-Krypto-Trading angesehen und ist daher in Österreich bis zur potenziellen Auszahlung der Erträge nicht steuerpflichtig.