Steuerrückbehalt in Deutschland
Bitpanda wendet die FIFO-Logik für den Steuerrückbehalt in Deutschland an. Das bedeutet, dass die zuerst gekauften Aktien und Anteile auch als erste bei einem Verkauf oder Swap veräußert werden. Das deutsche Abgeltungsteuersystem besteht seit 2009, daher unterliegen alle nach diesem Datum gekauften Aktien dem Steuerrückbehalt.
Pessimistische Steuerabführung:
Falls sich die Steuerberechnung verzögert, behalten wir vorerst 29 % des Bruttoverkaufserlöses als vorläufigen Steuerbetrag ein. Dieser Betrag ist vorläufig. Sobald die korrekte Steuerberechnung abgeschlossen ist, erstattet Bitpanda die Differenz oder den gesamten Betrag zurück, je nach Ergebnis der Berechnung. Dies ermöglicht es dir, sofort mit dem Großteil des Erlöses weiterzuhandeln, anstatt warten zu müssen, bis die endgültige Steuerberechnung vorliegt.
Welche Informationen benötigt Bitpanda, um den korrekten Steuerbetrag einzubehalten?
Die Steuer-ID (TIN)
Die Angabe deiner Steueridentifikationsnummer ermöglicht es uns, deinen Kirchensteuerstatus automatisch zu prüfen.
Die Bestätigung
Dieser Schritt muss während des Selbstverifizierungs-Prozesses abgeschlossen werden.
Umzug aus Deutschland
AUSNAHME
Wenn du deutsche Aktien hältst, werden wir auch nach deinem Umzug weiterhin Steuern auf Dividenden dieser Aktien einbehalten.
Steuerfreibeträge
Steuerrückbehalt in Österreich
In Österreich ist der Steuerrückbehalt für Aktien & ETFs an das bestehende Krypto-Steuersystem angepasst. Da die Anforderungen an den Wohnsitz identisch sind, wird dein aktueller Steuerstatus für Krypto automatisch auf deine Aktien angewendet, es ist kein weiteres Handeln erforderlich.
Steuerrückbehalt verfügbar für
Altbestand (Grandfathered assets)
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Als Altbestand werden Investitionen bezeichnet, die vor dem 01.01.2011 erworben wurden, wie zum Beispiel Aktien. Wenn ein solcher Vermögenswert zu Bitpanda übertragen wird, wird er unter dem aktuellen Steuersystem für Zwecke der Steuerabführung wie ein Neuerwerb (Neuvermögen) behandelt.
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Das bedeutet, dass beim Verkauf des Vermögenswerts unter Umständen Steuern einbehalten werden. Steuern, die fälschlicherweise gezahlt wurden, können später über die persönliche Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.